Der Zankapfel bei der Prävention von Herzinfarkt und Hirnschlag ist die Frage, wann cholesterinsenkende Medikamente angezeigt sind und wann nicht. Die Präventivmedizin hat darauf eine klare Antwort: Sie müssen dann eingenommen werden, wenn sie zur Vorbeugung von Herzinfarkt und Hirnschlag einen Beitrag leisten, den Lebensstiländerungen allein nicht leisten können. Empfehlungen, die auch in diesen Fällen raten, erst mal den Lebensstil zu ändern und Medikamente erst einzusetzen, wenn sich ein Herzinfarkt oder ein Hirnschlag ereignet hat, sind verantwortungslos. Sie haben auch etwas Unfaires: Ihnen als Patientinnen und Patienten wird ein Opfer abverlangt, das dann doch nicht zur Verhinderung des Krankheitsfalls führt. Wenn dies als Selbstermächtigung verkauft wird, dann muss man von einem Etikettenschwindel reden. Tatsächliche Selbstermächtigung ist nicht zu haben allein mit einer Empfehlung, sich möglichst nicht behandeln zu lassen. Sie ist nur möglich, wenn Sie Einsicht haben in Ihre individuelle Krankheitssituation. Die Bildgebung leistet dies. Sie beseitigt die Informationsassymetrie zwischen Arzt und Patient, indem sie eine Grundlage schafft, die ohne medizinisches Wissen zu verstehen ist. Eine Prävention, die auf dieser Grundlage aufbaut, ermächtigt Sie als die Patientinnen und Patienten tatsächlich und motiviert Sie auch zu Lebensstiländerungen.